Das Zweifamilienhaus wurde 1962 in massiver Bauweise auf einem 913 m² großen Erbpachtgrundstück errichtet und 1971 um einen Anbau erweitert. Es umfasst zwei identisch geschnittene Wohnungen mit je 124 m² Wohnfläche. Zudem ist das gesamte Haus unterkellert, wobei der Keller teilweise zu Wohnzwecken ausgebaut ist.
Beide Wohnungen verfügen über einen großzügigen Wohn-Essbereich, eine separate Küche, drei weitere Zimmer, ein Bad mit Fenster sowie ein Gäste-WC. Die Grundrisse sind praktisch gestaltet, entsprechen modernen Anforderungen und bieten ausreichend Platz für jeweils eine Familie. Ein besonderes Highlight im Erdgeschoss ist die weitläufige Terrasse vor dem Wohnzimmer, die einen hervorragenden Blick in den großen Garten bietet.
Dank der vollständigen Unterkellerung steht eine zusätzliche Fläche von knapp 125 m² zur Verfügung. Diese wird derzeit für die Haustechnik, klassische Kellerräume sowie als Partykeller genutzt. Zudem gibt es ein weiteres Zimmer, ein Duschbad und eine Außentreppe für den direkten Zugang zum Garten.
Die Haustechnik, einschließlich der Frisch- und Abwasserleitungen, Fenster und Bäder, wurde zwischen 1990 und 2011 sukzessive erneuert, sodass kein weiterer unmittelbarer Modernisierungsbedarf besteht.
Energieausweis
Art: Bedarfsausweis
Gültig bis: 28.05.2034
Endenergiebedarf: 219.70 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1964
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: G
Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen und gewachsenen Wohnlage an der Bruchstraße 28 in Alt-Marl. Das direkte Umfeld ist durchgrünt und besteht überwiegend aus Ein- und Mehrfamilienhäusern ähnlichen Baujahrs.
Innerhalb eines Kilometers befinden sich eine Kita, das Marien-Hospital, das über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Theater Marl sowie ein Ortsteilzentrum mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.
Die Hauptwohnung im Erdgeschoss steht sofort zum Einzug bereit, während das Obergeschoss seit vier Jahren vermietet ist.
Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Restlaufzeit von 36 Jahren, und die monatliche Erbpacht beträgt lediglich 70,00 €. Der neue Eigentümer hat die Wahl, entweder in den bestehenden Vertrag mit seinen günstigen Konditionen einzutreten oder den Vertrag mit der Kirche auf 99 Jahre zu verlängern. Bei einer Verlängerung würde sich die monatliche Erbpacht jedoch auf 350,00 € erhöhen.
Ein Mindesteigenkapital von 20 % des Kaufpreises, zzgl. der Kaufnebenkosten, mithin ein Betrag von knapp 120.000,00 €, wird vom Erbbaurechtsgeber für die Zustimmung des Kaufs gefordert.